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FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die nachstehen Angaben nur unverbindlich und stellen lediglich unseren persönliche Kenntnisstand und keine Rechtsberatung dar; befragen Sie also für verbindliche rechtliche Informationen gegebenenfalls lieber einen Rechtsanwalt.

Kann ich denn auch schon dieses Jahr den Schornsteinfeger meiner Wahl bei meinen Haus den Kamin fegen lassen?

Die neue Website "Kehrzeit.de" ist hauptsächlich für die Zeit ab 1. Januar 2013 gedacht. Ab da können Sie einen beliebigen deutschen Schornsteinfeger, der in die Handwerksrolle eingetragen ist, mit den Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen.

Nach unserem Kenntnisstand ist das aktuell nur eingeschränkt möglich. Sie können derzeit lediglich Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland beauftragen. Diese müssen zudem in die Handwerksrolle einer deutschen Handwerkskammer eingetragen sein, was bei einigen wenigen aus der Schweiz, Frankreich und Österreich der Fall ist. Aktuell ist die Beauftragung dieser Schornsteinfeger nur dann sinnvoll, wenn Sie in Grenznähe wohnen.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass Sie selbst bereits über einen Feuerstättenbescheid verfügen, der bis 31. Dezember 2012 vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt werden muss. Dieser Bescheid legt die Arbeiten fest, die durchzuführen sind. Manche Bezirksschornsteinfegermeister sind hier sehr eifrig und stellen jetzt schon viele Bescheide aus - andere lassen sich etwas mehr Zeit."Kehrzeit.de" startet also deshalb schon jetzt, damit diejenigen, die einen Feuerstättenbescheid besitzen, diesen bereits online erfassen können und sich bis zur Erinnerungs-Mail keine weiteren Gedanken darüber machen müssen. Das hilft, Bußgelder und kostspielige Zwangskehrungen zu vermeiden.

 

 

 

   

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